Laßt die Hartz-IV-Empfänger verbrennen!

Glaubt man der Boulevardpresse, gibt es zuviele Bürger, die zum Erhalt von ALG II berechtigt sind. Möglicherweise nimmt man deswegen im Heidelberger Jobcenter deren vorzeitiges Ableben in einem brennenden Gebäude billigend in Kauf.

Am 12. Oktober gab es ebenda vormittags einen Feueralarm. Eine schwerbehinderte Nachbarin, die dort einen Termin mit einer Sachbearbeiterin hatte, glaubte erst, es handele sich um eine Übung, da die Sachbearbeiterin das unangenehme Alarmsignal zunächst ignorierte. Der Alarm schrillte bereits geraume Zeit, als die Sachbearbeiterin sich plötzlich und unvermittelt anschickte, eilends das Gebäude zu verlassen. Die schwerbehinderte Besucherin überließ sie ihrem Schicksal im obersten Stockwerk, jedoch nicht ohne die gehbehinderte Frau energisch und barsch aufzufordern, sich doch gefälligst zu beeilen.

So schnell es meiner Nachbarin mit ihrer Behinderung möglich war, flüchtete sie aus dem 4. Stock — über das Treppenhaus, schließlich sollten Aufzüge im Brandfall nicht benutzt werden. Es war das Glück meiner Nachbarin, daß das Feuer in einem anderen Gebäudeteil ausgebrochen war, sodaß sie nach endlosen 10 Minuten erschöpft aber ansonsten unversehrt einen Ausgang erreichen konnte. Hätte es näher am Büro der Sachbearbeiterin gebrannt, hätte diese womöglich den Tod eines Menschen zu verantworten. Wo der Brandherd lag, konnte sie aber unmöglich wissen, also musste sie davon ausgehen, daß Lebensgefahr für ihre Besucherin bestand.

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